KunstBildungVermitltung

Der Gelbe Schneemann^ Regeltreue Praxis der KinderRechte

Regeltreue Praxis der Kinderrechte:


Kindeswohl: Kinderbedürfnissen & der UN Kinderrechtskonvention- entsprechend auf allen gesellschaftlich-politischen Ebenen, die Bedingungen, Sicherheits-und Schützmaßnahmen dafür schaffen


Zusammenwirkend: Sektoren-& Akteuren- Bildungspartnerschaften


Prävention durch Bewusstseinsbildung, 8Kinder, Familien, pädagogisches Personal, breite Öffentlichkeit


Regeltreue durch die konzeptionelle Ausarbeitung von Schutzmaßnahmen & Richtlinienempfehlungen für umfassende - & sektorenübergreifende Wirksamkeit  

Der Gelbe Schneemann

A. 5 J. Zeichnung, Erzählung;

Krieg_Flucht_Trauma

Workshops, Seminare, Forschungsprojekte, Richtlinien-und Schützmaßnahmen-Empfehlungen 
4/mit 
studierenden, pädagogisches Personal, Lehrkräfte, internationale Institutionen, Gemeinden,  Gesundheitswesen, 
allen interessierten

Qualitätsgarantie:

28 Jahre Praxis und Lehrtätigkeit :

Regeltreue Praxis der Kinderrechte _Menschenrechte

Fallbeispiele, Erfolgsgeschichten


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Im Jahr 1989 wurde das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz die UN-Kinderrechtskonvention, an der UNO Generalversammlung am Hauptplatz der Vereinten Nationen (UN) in New York zur Unterzeichnung aufgelegt und angenommen. Damit wurde auch ein kinderspezifischer, rechtlicher Rahmen entwickelt, zu welchem weltweit bereits durch zahlreiche Projekte, bildungspolitische Maßnahmen, Initiativen und diverse Aktionen zur Umsetzung dieser Rechte und somit zur Entwicklung einer kindergerechten, gewaltfreien, fürsorglichen, solidarischen und friedensstiftenden Bildungs- und Beziehungskultur beigetragen wird. Der Originaltext der Kinderrechtskonvention beinhaltet 54 Artikel.

Die UNICEF als Kinderrechtsorganisation der Vereinten Nationen (UNO), fasst die Konvention in zehn Grundrechte zusammen.


Ö


In Österreich sind für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und für die Gestaltung einer kinderfreundlichen Gesellschaft zahlreiche Politikfelder und institutionelle Ebenen verantwortlich: Bund, Länder, Gemeinden. Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend hat bei diesem Prozess einerseits die Aufgabe, die Kinderrechtspolitik der Bundesregierung zu koordinieren, und andererseits übernimmt es wesentliche Aspekte für die Umsetzung der Kinderrechtskonvention, wie etwa Familienförderung, Prävention von und Maßnahmen gegen Gewalt. Mit der Verankerung der zentralen Grundprinzipien der Konvention, wonach das Kindeswohl vorrangiger Erwägungsgrund ist (Art. 1) und die Meinung des Kindes berücksichtigt werden muss (Art. 4), soll gewährleistet sein, dass die Rechte der Kinder eingehalten werden.


Bildungseinrichtungen spielen eine entscheidende Rolle dabei. Im Kindergarten, werden die Rechte der Kinder in der Anerkennung ihrer Bedürfnisse gewährleistet.

Durch die Entwicklung von gemeinsamen Vereinbarungen werden die Rechte, die für alle Kinder gleichermaßen gelten, geregelt.

Die UN-Kinderrechtskonvention ist eine wesentliche gedankliche Stütze bei der Entwicklung von pädagogischen Konzepten und einer gelebten regeltreuen Praxis der Kinderrechte.


Die Kindergartengruppen in Österreich setzen sich aus ca. 12 – 25 Kinder im Alter von 2,5-6 Jahren zusammen.

Damit das Wohlsein der Gemeinschaft und jedes einzelnen Kindes sowie das Wohlsein des Kindergartenpersonals gesichert werden kann, bedarf es zunächst der Herstellung von passenden räumlichen Strukturen, Einrichtung und vor allem Entwicklung von Teamarbeit, gegenseitigem Respekt und Vertrauen. Der Kindergarten als Betrieb bedarf somit Fördermaßnahmen, welche das Wohlsein auf allen Ebenen unterstützen, angefangen von räumlichen Begebenheiten, welche auch das soziale Klima beeinflussen, bis zur Optimierung von Arbeitsbedingungen von den im Kindergarten tätigen Personen und darüber hinaus. (...)


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Tatjana Christelbauer KunstBildungVermittlung